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Oberlandesgericht Köln, 11 U 20/94

Datum:
13.07.1994
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 20/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1994:0713.11U20.94.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 9 O 382/93
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 23. Dezember 1993 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 382/93 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.000,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 27. Juli 1993 zu Zahlen.

Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger allen künftigen materiellen Schaden aus dem Unfall vom 17.5.1992 in A zu ersetzen, soweit die Ersatzansprüche nicht auf Träger der Sozialversicherungen übergegangen sind.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen und das weitergehende Rechtsmittel des Klägers zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte 14/17, der Kläger 3/17.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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