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Oberlandesgericht Köln, 7 U 136/92

Datum:
28.01.1993
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 U 136/92
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1993:0128.7U136.92.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 1 O 11/92
Schlagworte:
Verkehrssicherungspflicht Verdachtsmoment Sichtkontrolle
Normen:
VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT; STRAßENBÄUME; VERDACHTSMOMENTE; WEITERE MAßNAHMEN; SICHTKONTROLLE; OLGR 93, 115;
Leitsätze:
1. Es obliegt dem Sicherungspflichtigen, in regelmäßigen Abständen Straßenbäume daraufhin zu untersuchen, ob von ihnen Gefahren für den Verkehr ausgehen können, z. B. infolge mangelnder Standfestigkeit oder durch Äste, die herabzufallen drohen. 2. Die Untersuchungspflicht beschränkt sich bei Fehlen besonderer Verdachtsmomente auf eine sorgfältige äußere Gesundheits- und Zustandprüfung vom Boden aus. Weitergehende Maßnahmen sind dann geboten, wenn verdächtige Umstände erkennbar sind. Zu den "weiteren Maßnahmen", die nur beim Vorliegend verdächtiger Umstände geboten sind, gehört u. a. auch der Einsatz eines Hubwagens, weil er mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden ist.
 
Tenor:
Die Berufung gegen das am 12. August 1992 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 11/92 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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