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Oberlandesgericht Köln, 5 U 2/93

Datum:
07.10.1993
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 2/93
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1993:1007.5U2.93.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 25 O 197/90
Schlagworte:
Invalidität Versicherung Berufssportler
Normen:
AVB § 1; AVB § 3
Leitsätze:
I. Die Ausschlußklausel des § 3 I a AVB bezüglich einer krankheitsbedingten Invaliditätsversicherung kommt nicht zur Anwendung, wenn der Unfall eines Berufssportlers lediglich mitursächlich für eine Spielunfähigkeit wird, die zugleich teilweise auf eine Krankheit i.S.d. § 1 I AVB beruht. II. Unfall- und Krankheitsversicherung haben den Zweck, Berufssportler umfassend gegen Spielunfähigkeit abzusichern, da sie sich insoweit ergänzen.
 
Tenor:
Auf die Berufung des Klägers wird das am 17. November 1992 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 197/90 - wie folgt geändert: Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im übrigen verurteilt, an den Kläger 33.333,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Dezember 1988 zu zahlen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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