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Oberlandesgericht Köln, 5 U 27/93

Datum:
16.09.1993
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 27/93
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1993:0916.5U27.93.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 25 O 22/90
Schlagworte:
Versicherung Krankentagegeld Arbeitsunfähigkeit Nachweis
Normen:
BGB § 812; AVB (MBKT) § 4 VII; AVB (MBKT) § 9 II U. III
Leitsätze:
Zahlt der Krankenversicherer Krankentagegeld aufgrund einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ohne von der Möglichkeit, einen Vertrauensarzt hinzuzuziehen, Gebrauch gemacht zu haben, so ist es ihm verwehrt, später den Gegenbeweis der Arbeitsfähigkeit für diesen Zeitraum anzutreten.
 
Tenor:
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 08.12.1992 - 25 O 22/90 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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