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Oberlandesgericht Köln, 27 W 13/93

Datum:
11.08.1993
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
27 W 13/93
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1993:0811.27W13.93.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 32 O 289/91
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben. Der zuständige Rechtspfleger des Landgerichts Köln wird angewiesen, den Antrag der Antragstellerin vom 8. Dezember 1992 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu bescheiden. Die Beschwerde der Klägerin wird verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte mit Ausnahme der durch die Beschwerde der Klägerin verursachten Kosten, die diese selbst zu tragen hat.

 
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