Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 27 U 44/93

Datum:
24.11.1993
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 U 44/93
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1993:1124.27U44.93.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 25 O 239/90
Schlagworte:
Behandlungsvertrag mit Zahnarzt
Normen:
BGB § 612; VVG § 67
Leitsätze:

1.

Der auf eine zahnprothetische Leistung gerichtete Behandlungsvertrag ist nach Dienstvertragsrecht zu beurteilen.

2.

Der Schadensersatzanspruch des Patienten aus positiver Vertragsverletzung des Behandlungsvertrags wegen einer unbrauchbaren zahnärztlichen Leistung ist auf Befreiung von der Vergütungspflicht gegenüber dem Zahnarzt gerichtet.

3.

Kein Übergang dieses Anspruchs gem. § 67 VVG.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 3. März 1993 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 239/90 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 928,75 DM nebst 12,75 % seit dem 5. Ju-ni 1991 zu zahlen.

Die weitergehende Klage und die Widerklage werden abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger zu 82 %, der Beklagte zu 18 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 34 %, der Beklagte zu 66 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank