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Oberlandesgericht Köln, 27 U 206/92

Datum:
05.07.1993
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 U 206/92
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1993:0705.27U206.92.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 20 O 22/92
 
Tenor:
Die Berufung der Beklagten gegen das am 14. Oktober 1992 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 29/92 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt werden, an die Klägerin die Grundschuldbriefe zu den im Grundbuch des Amtsgerichts Köln von Müngersdorf, Blatt ... in Abteilung III unter den laufenden Nummern ... eingetragenen Grundschulden Zug um Zug gegen Zahlung von 1.000.000,00 DM zuzüglich 18 % Zinsen pro Jahr seit dem 26. April 1990 sowie 40.000,00 DM einmalige Nebenleistungen auf diese Grundschulden herauszugeben. Die Beklagten haben die Kosten des Berufungsrechtszuges zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 1.058.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet. Ihnen wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.
 
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