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Oberlandesgericht Köln, 27 U 121/92

Datum:
02.06.1993
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 U 121/92
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1993:0602.27U121.92.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 9 O 486/90
 
Tenor:
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14. Mai 1992 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 486/90 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise wie folgt abgeändert: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 18. Oktober 1990 zu zahlen. Es wird festgestellt, daß der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin allen materiellen Schaden zu ersetzen, der ihr aus der Operation vom 31. August 1989 entstanden ist und noch entstehen wird, soweit ein entsprechender Schadensersatzanspruch nicht auf Dritte übergegangen ist. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 5/18 der Beklagte zu 13/18. Das Urteil ist vorläufig vollsteckbar.
 
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