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Oberlandesgericht Köln, 25 WF 223/92

Datum:
29.01.1993
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
25. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
25 WF 223/92
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1993:0129.25WF223.92.00
 
Schlagworte:
GESCHÄFTSWERT; ANORDNUNGSVERFAHREN; GEBÜHRENRECHTLICH; WOHNUNGSZUWEISUNG
Normen:
BGB § 1361; HAUSRATVO §§ 13 ABS. 4, 18 A, 21; BRAGO § 41
Leitsätze:

1. Der Geschäftswert eines Wohnungszuweisungsverfahrens während des Getrenntlebens entspricht dem sechsfachen monatlichen Mietwert der ehelichen Wohnung.

2. Einstweilige Anordnungsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind gebührenrechtlich grundsätzlich keine besonderen Angelegenheiten im Sinne von § 41 BRAGO.

 
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