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Oberlandesgericht Köln, 25 WF 192/92

Datum:
14.01.1993
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
25. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
25 WF 192/92
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1993:0114.25WF192.92.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Wipperfürth, 9 F 222/91
Schlagworte:
Hausrat Ausgleichsanspruch Aufrechnung Zahlungsanspruch
Normen:
BGB §§ 294, 399; ZPO § 851
Leitsätze:
Ist im Hausratteilungsverfahren einem Ehegatten ein Zahlungsanspruch gegen den anderen Ehegatten zuerkannt worden, weil der gemeinsame Hausrat durch Brand zerstört worden ist und der andere Ehegatte eine entsprechende Versicherungsleistung erhalten hat, so ist eine Aufrechnung gegenüber diesem Zahlungsanspruch ausgeschlossen.
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Familiengerichts - Wipperfürth vom 24. September 1992 wird zurückgewiesen.

 
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