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Oberlandesgericht Köln, 23 U 11/92

Datum:
12.01.1993
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 U 11/92
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1993:0112.23U11.92.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bergisch Gladbach, 6 Lw 9/92
 
Tenor:

I.)  Die Berufung der Beklagten gegen das am 4. Mai 1992 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Bergisch Gladbach - 6 Lw 9/92 - wird zurückgewiesen.

II.) Die Kosten des Rechtsstreits - beider Rechtszüge - werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

III.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung, auch in Form der selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank, in Höhe von 6.500,-- DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Form und Höhe leistet.

IV.) Die Revision wird zugelassen.

 
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