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Oberlandesgericht Köln, 1 U 63/92

Datum:
22.04.1993
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 U 63/92
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1993:0422.1U63.92.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 15 0 317/90
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen dasam 08. Oktober 1992 verkündete Urteil der15. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 15 0 317/90 - wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung des Beklagten wirddas am 08. Oktober 1992 verkündete Urteilder 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 15 0 317/90 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:

Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin DM 603,74 nebst 4 % Zinsen seit dem 11.07.1990 zu zahlen.

Von den Kosten erster Instanz tragen die Klägerin 8/10 und der Beklagte 2/10.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt insgesamt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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