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Oberlandesgericht Köln, 19 U 226/92

Datum:
20.08.1993
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 226/92
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1993:0820.19U226.92.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 17 O 396/91
 
Tenor:
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 9.10.1992 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 17 O 396/91 - abgeändert. Das Versäumnisurteil des Landgerichts Köln vom 10.1.1992 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.618,04 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 26.9.1991 zu zahlen. Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, die die Klägerin zu tragen hat. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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