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Oberlandesgericht Köln, 17 W 158/93

Datum:
07.07.1993
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
17. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 W 158/93
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1993:0707.17W158.93.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 9 OH 8/92
Schlagworte:
Streitwert selbständig Beweisverfahren
Normen:
§ 3 ZPO; § 485 ZPO; § 37 NR. 3 BRAGO; § 48 BRAGO
Leitsätze:
Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens ist nach dem vollen Wert des zu sichernden Anspruchs zu bemessen (soweit sich die Beweiserhebung darauf bezieht). Das gilt auch dann, wenn es zu einem Rechtsstreit über den geltend gemachten Anspruch (hier: Wandlung) nicht mehr kommt.
 
Tenor:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
 
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