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Oberlandesgericht Köln, 11 U 89/93

Datum:
13.10.1993
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 89/93
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1993:1013.11U89.93.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 18 0 99/92
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin und die Anschlußberufung der Beklagten wird das am 25. Februar 1993 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 18 0 99/92 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Unter Abweisung der Klage im übrigen werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 4.378,16 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 26.2.1992 zu zahlen.

Die weitergehenden Rechtsmittel der Parteien werden zurückgewiesen.

Die Kosten beider Rechtszüge tragen die Klägerin zu 30 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 70 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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