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Oberlandesgericht Köln, 11 U 73/93

Datum:
24.11.1993
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 73/93
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1993:1124.11U73.93.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 18 O 257/92
Schlagworte:
Parteifähigkeit Liquidator
Normen:
ZPO § 50
Leitsätze:
1. Eine aufgelöste GmbH bleibt bis zur vollständigen Abwicklung bezüglich vorhandener Vermögenswerte parteifähig und ferner auch dann, wenn ihr gegenüber Rechte geltend gemacht werden, die ein für eine Vollstreckung geeignetes Vermögen nicht voraussetzen und anderweitig nicht durchsetzbar wären. 2. Es ist nicht gerechtfertigt, gemäß § 242 BGB in das ausgewogene Verhältnis der vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche der Parteien einzugreifen, wenn das angestrebte Ziel auch ohne die Heranziehung von Billigkeitserwägungen zu erreichen ist.
 
Tenor:
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19. Februar 1993 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 18 O 257/92 - abgeändert und die Klage abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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