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Oberlandesgericht Köln, 11 U 42/93

Datum:
28.07.1993
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 42/93
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1993:0728.11U42.93.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 9 O 290/92
 
Tenor:
1.) Auf die Berufung des Klägers wird das am 25. Januar 1993 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 290/92 - teilweise abgeändert. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 5.656,14 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 18. Mai 1992 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Beklagten als Gesamtschuldner 3/4, der Kläger 1/4. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten zu 7/10, dem Kläger zu 3/10 auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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