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Oberlandesgericht Köln, 11 U 37/93

Datum:
16.06.1993
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 37/93
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1993:0616.11U37.93.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 18 O 30/85
 
Tenor:
I. Auf die Anschlußberufung der Klägerin wird das am 20. November 1992 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 18 O 30/85 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 62.358,87 DM nebst 4 % Zinsen von 37.033,61 DM seit dem 14.01.1991 zu zahlen. Es wird festgestellt, daß der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin die Schäden zu ersetzen, die ihr durch die mangelhafte Sicherung des Hauses N. in XXXX K. gegen eindringendes Grundwasser entstehen, einschließlich der Kosten der Herstellung einer Sicherung - soweit diese Kosten nicht in unangemessenem Verhältnis zum durch die Sicherung erlangten Vorteil stehen - sowie eines nach erfolgter Nachbesserung evtl. verbleibenden Minderwertes. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die weitergehende Anschlußberufung der Klägerin sowie die gegen dasselbe Urteil des Landgerichts Köln eingelegte Berufung des Beklagten werden zurückgewiesen. III. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 1 % und der Beklagte zu 99 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 7 % und der Beklagte zu 93 %. IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 87.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit erbringt. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch den Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 700,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit erbringt. Beiden Parteien bleibt vorbehalten, die erforderlichen Sicherheiten auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Bank oder Sparkasse zu erbringen.
 
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