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Oberlandesgericht Köln, 11 U 106/93

Datum:
24.11.1993
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 106/93
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1993:1124.11U106.93.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 9 0 281/92
 
Tenor:
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 1. April 1993 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 0 281/92 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.929,53 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 1. November 1991 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten erster Instanz tragen der Beklagte zu 96 % und der Kläger zu 4 %; die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Beklagte zu 94 % und der Kläger zu 6 %. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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