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Oberlandesgericht Köln, 11 U 101/93

Datum:
10.11.1993
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 101/93
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1993:1110.11U101.93.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 18 O 242/92
Schlagworte:
Steuerberater Treuhand Verjährung
Normen:
STEUERBERATUNGSG. § 68; 2ONORAR; STEUERBERATER; TREUHAND; VERJÄHRUNG;
Leitsätze:
Die Tätigkeit als Mittelverwendungskontrolleur kann für einen Steuerberater eine Angelegenheit seiner Berufsausübung sein, insbesondere wenn für die Beurteilung der maßgeblichen Vorgänge und die zu treffenden Entscheidungen rechtliche und steuerrechtliche Kenntnisse erforderlich sind. Für den Fall, daß die Aufgabe eines Treuhänders von einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer übernommen wird, gelten für sie die besonderen Regelungen ihres Berufsrechts.
 
Tenor:
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 2. April 1993 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 18 O 242/92 - abgeändert und die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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