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Oberlandesgericht Köln, 10 UF 244/92

Datum:
06.05.1993
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 UF 244/92
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1993:0506.10UF244.92.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Aachen, 24 F 150/92
 
Tenor:
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 20.11.1992 - 24 F 150/92 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: In Abänderung des vor dem Landgericht Aachen abgeschlossenen Vergleichs vom 30.9.1976 - 2 R 179/76 - und unter Abweisung der Klage im übrigen wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger ab 1.7.1992 einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 555,-- DM zu zahlen. Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Kosten der ersten Instanz werden dem Beklagten zu 2/3 und dem Kläger zu 1/3 auferlegt, die Kosten der zweiten Instanz werden gegeneinander aufgehoben. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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