Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 7 U 88/92

Datum:
12.11.1992
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 U 88/92
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1992:1112.7U88.92.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 32 O 469/91
Schlagworte:
Totalschaden Unfallfahrzeug
Normen:
Totalschaden; Verwertung des Unfallfahrzeugs; quotenmäßiger Schadenersatzanspruch; BGB § 249 OLGR 93, 020; VERSR 93, 989; NZV 93, 188;
Leitsätze:

Ist der geschädigte Kfz-Eigentümer berechtigt, auf Totalschadenbasis abzurechnen, so kann er dann, wenn ihm lediglich ein quotenmäßiger Schadenersatzanspruch zusteht, die Verwertung des Unfallfahrzeugs nicht auf den Schädiger abwälzen. (Abgrenzung zu BGH NJW 1965, 1756 = VersR 1965, 901 u. NJW 1983, 2694 = VersR 1983, 758).

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten und die Anschließung des Klägers wird - unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel - das Urteil des Einzelrichters der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 19. März 1992 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 11.215,12 DM nebst 4 % Zinsen aus 11.101,23 DM seit dem 05.08.1991 und aus 113,89 DM seit dem 06.12.1991 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden dem Kläger zu 30 % und den Beklagten zu 70 % auferlegt. Die im Berufungsrechtszug entstandenen Kosten haben der Kläger zu 72 % und die Beklagten zu 28 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank