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Oberlandesgericht Köln, 6 U 75/92

Datum:
04.12.1992
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 75/92
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1992:1204.6U75.92.00
 
Normen:
RECYCLINGFÄHIG; EINWEGGESCHIRR; UMWELTFREUNDLICH; PAPPTELLER; OLGR 93, 120;
Leitsätze:

Die Aussage "... ist recyclingfähig und damit umweltfreundlich" für sogenanntes "Einweggeschirr" (hier: PVDC-beschichtete Pappteller u.ä.) verstößt gegen § 3 UWG. Ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verbraucher nimmt bei dieser Auslobung an, die so beworbenen Produkte würden auch tatsächlich "recycelt". Wird "Einweggeschirr" tatsächlich aber nicht separat gesammelt und wiederverwendet, sondern dem normalen Hausmüll zugeführt, wird der Verkehr relevant irregeführt. Jedenfalls im Zusammenwirken mit dem Hinweis auf die "Umweltfreundlichkeit" wird dem flüchtigen Verbraucher durch das Adjektiv "recyclingfähig" eine solche tatsächliche Wiederverwendung suggeriert.

 
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