Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 6 U 32/92

Datum:
04.12.1992
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 32/92
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1992:1204.6U32.92.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 81 O 52/91
Schlagworte:
Telefonwerbung
Normen:
TELEFONWERBUNG;
Leitsätze:
Bittet ein Endverbraucher auf einer vorgedruckten "Anforderungskarte" um die Übersendung von Prospektmaterial eines Anbieters von Heizsystemen, ohne hierbei die in der Anforderungskarte vorgesehene Zeile "Telefonnummer" auszufüllen, verstößt es gegen die guten Sitten im Wettbewerb, wenn der Anbieter Telefonkontakt zu dem Einsender herstellt. In der Zusendung der "Anforderungskarte" als solcher liegt weder ausdrücklich noch konkludent die Einverständniserklärung mit dieser Art der Akquisition.
 
Tenor:
Die Berufung der Beklagten gegen das am 14. Januar 1992 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 52/91 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beschwer der Beklagten wird auf 15.000,00 DM festgesetzt.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank