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Oberlandesgericht Köln, 6 U 169/91

Datum:
20.03.1992
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 169/91
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1992:0320.6U169.91.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 81 0 13/91
 
Tenor:
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 11.Juli 1991 verkündet Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 0 13/91 - teilweise abgeändert. 1.) Über die bereits vom Landgericht in dem Urteil vom 11. Juli 1991 ausgesprochene Verurteilung hinaus wird der Beklagte zusätzlich verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000 DM, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, Fahrzeu-ge des Typs ... ... Turbo, die in den vereinigten Staaten von Amerika (USA) erstausgeliefert sind, wie nachfolgend wiedergegeben zu bewerben: XX 2.) Es wird festgestellt, daß der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jedweden Schaden zu ersetzen, der dieser seit dem 08.02.1991 durch Wettbewerbshandlungen der unter Ziffer 1) beschriebenen Art entstanden ist und noch entsteht. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. 3.) Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. 4.) Von den Kosten des Rechtsstreits der ersten Instanz tragen die Klägerin 1/50 und der Beklagte 49/50. Die Kosten des Rechtsstreits der 2. Instanz werden dem Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beschwer des Beklagten: 27.000 DM.
 
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