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Oberlandesgericht Köln, 3 U 36/90

Datum:
22.12.1992
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 36/90
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1992:1222.3U36.90.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 1 0 541/88
Schlagworte:
GEWÄHRLEISTUNG MINDERUNG WERKVERTRAG
Normen:
BGB § 634
Leitsätze:
Eine Minderung des Werklohns auf Null setzt voraus, daß die Werkleistung für den Besteller gänzlich ohne Wert ist. Ein solcher Fall kann gegeben sein, wenn die in Auftrag gegebene, im wesentlichen auf die Ästhetik zielende Restaurierung einer älteren Hausfassade völlig mißlingt.
 
Tenor:
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 30.01.1990 - 1 0 541/88 - teilweise abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Anschlußberufung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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