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Oberlandesgericht Köln, 27 W 16/92

Datum:
25.03.1992
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
27 W 16/92
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1992:0325.27W16.92.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 25 O 254/90
Schlagworte:
Sachverständiger Untersuchung Patient Arzthaftung
Normen:
ZPO § 406
Leitsätze:
Im Arzthaftungsprozeß hat der beklagte Arzt nicht das Recht, bei der Untersuchung des klagenden Patienten durch den Sachverständigen anwesend zu sein. Die Entscheidung ist abgedruckt im OLG Report Köln 1992, 195.
 
Tenor:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu tragen; außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
 
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