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Oberlandesgericht Köln, 27 W 12/92

Datum:
04.03.1992
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
27 W 12/92
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1992:0304.27W12.92.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 13 0 271/89
Schlagworte:
ASrztsachverständiger Voreingenommenheit Haftpflichtversicherer
Normen:
ZPO § 406 ABS. 1
Leitsätze:
Das - selbst häufigere - Tätigwerden eines Sachverständigen für den Haftpflichtversicherer eines beklagten Arztes reicht für sich alleine jedenfalls dann nicht aus, die Besorgnis der Voreingenommenheit des Sachverständigen hervorzurufen, wenn der Sachverständige Chefarzt einer Klinik und damit vom Haftpflichtversicherer wirtschaftlich unabhängig ist.
 
Tenor:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
 
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