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Oberlandesgericht Köln, 27 U 61/92

Datum:
04.11.1992
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 U 61/92
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1992:1104.27U61.92.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 20 O 349/91
Schlagworte:
Beweislast Leistungskondition
Normen:
BGB § 812
Leitsätze:
Grundsätzlich obliegt im Fall der Leistungskondiktion dem Bereicherungsgläubiger die Darlegungs- und Beweislast für den fehlenden Rechtsgrund. Etwas anderes gilt aber dann, wenn der Bereicherungsschuldner die dem Bereicherungsgläubiger zuzurechnende Leistung ohne dessen Wissen und Wollen veranlaßt hat.
 
Tenor:
Die Berufung der Beklagten gegen das am 29. Januar 1992 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 349/91 - wird zurückgewiesen. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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