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Oberlandesgericht Köln, 22 U 93/92

Datum:
10.11.1992
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
22. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 U 93/92
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1992:1110.22U93.92.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 5 0 157/91
 
Tenor:
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 20.02.1992 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 5 O 157/91 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Der Beklagte wird unter Abweisung der Klage im übrigen verurteilt, an die Klä-gerin 14.453,80 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 28.10.1989 sowie 4,00 DM vorge-richtliche Mahnkosten und 1,82 DM Ermittlungskosten zu zahlen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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