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Oberlandesgericht Köln, 19 U 90/92

Datum:
27.11.1992
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 90/92
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1992:1127.19U90.92.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 28 O 510/91
 
Tenor:
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 11.03.1992 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 510/91 - wie folgt teilweise abgeändert und neu gefaßt: Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger zu 1. und 2. 6.039,75 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 19.07.1991 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Widerklage wird abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. Die Gerichtskosten, die außergerichtlichen Kosten der Kläger und Widerbeklagten zu 1. und 2. sowie die außergerichtlichen Kosten des Beklagten tragen die Kläger zu 1. und 2. zu 12,5 %, der Beklag-te zu 87,5 %. Die außergerichtlichen Kosten der Widerbeklagten zu 3. trägt der Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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