Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 19 U 67/92

Datum:
30.10.1992
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 67/92
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1992:1030.19U67.92.00
 
Schlagworte:
SACHVERSTÄNDIGER; FRISTEN; ORTSTERMIN; BEWEISMITTEL
Leitsätze:

Die von einem Sachverständigen den Parteien zur Teilnahme an einem Ortstermin gesetzten Fristen sind keine i. S. des § 356 ZP0, vielmehr ist die Ausschließung des Beweismittels von der Versäumung einer richterlichen Frist abhängig, die gerade zu dem Zweck gesetzt ist, das Beweismittel beizubringen.

 
1 2 3 4 5 6 7
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank