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Oberlandesgericht Köln, 13 U 236/91

Datum:
05.02.1992
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 236/91
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1992:0205.13U236.91.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 1O O 526/9O
Schlagworte:
VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT KIESGRUBE VERKEHRSWIDMUNG;
Normen:
BGB § 823; VERSR 92, 1241
Leitsätze:
Die Verkehrssicherungspflicht besteht nicht nur gegenüber dem "berechtigten Verkehr", sondern auch gegenüber nicht berechtigten Verkehrsteilnehmern, wenn der Verkehrssicherungspflichtige erkennen kann, daß Beschränkungen der Verkehrswidmung nicht beachtet werden (hier: Absperrung eines Kiesgrubengeländes).
 
Tenor:
Die Berufung der Beklagten gegen das am 2. Juli 1991 verkündete Urteil der 1O. Zi-vilkammer des Landgerichts Aachen - 1O O 526/9O - wird zurückgewiesen. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen.
 
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