Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 12 U 75/92

Datum:
15.10.1992
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 U 75/92
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1992:1015.12U75.92.00
 
Normen:
UNFALL; VORGETÄUSCHT; ERHEBLICHE WAHRSCHEINLICHKEIT; BEWEISLAST; STVG §§ 7; OLGR 93, 022;
Leitsätze:

1. Bei einem angeblichen Verkehrsunfall trägt der Kläger als Geschädigter die Beweislast für das Zustandekommen eines Unfalles. Gelingt dieser Nachweis, ist es Sache der Gegenseite zu beweisen, daß ein Schadenersatzanspruch aufgrund einer Einwilligung nach vorheriger Absprache ausscheidet.

2. Es bedarf keines lückenlosen Nachweises, daß ein abgesprochener oder vorgetäuschter Unfall stattgefunden hat. Es reicht vielmehr aus, die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Manipulation durch Aufzeigen einer Vielzahl von Beweisanzeichen nachzuweisen, die aufgrund ihrer ungewöhnlichen Häufung für einen verabredeten Unfall sprechen. In besonders gelagerten Fällen greift ausnahmsweise ein Anscheinsbeweis zugunsten des Anspruchsgegners ein.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank