Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 10 U 25/91

Datum:
09.03.1992
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 U 25/91
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1992:0309.10U25.91.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 7 O 141/91
Schlagworte:
Makler Verkäufer
Normen:
BGB § 652
Leitsätze:
Ein Makler kann vom Verkäufer eines in Wohnungseigentumseinheiten aufzuteilenden Altbaugrundstücks keine Provision verlangen, wenn der Verkäufer im Kaufvertrag die Gewähr für die nach § 7 Abs. 4 WEG erforderliche Abgeschlossenheitsbescheinigung übernommen hat und sich herausstellt, daß es zur Erteilung der Bescheinigung unvorhergesehener, mit beträchtlichen Kosten verbundener Baumaßnahmen bedarf.
 
Tenor:
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 10. September 1991 - 7 O 141/91 - aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank