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Oberlandesgericht Köln, 5 U 183/90

Datum:
20.06.1991
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 183/90
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1991:0620.5U183.90.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 25 O 30/89
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 18. September 1990 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 0 30/89 - geändert und wie folgt neu gefaßt:

Unter Aufhebung des Versäumnisurteils der Kammer vorn 29. Juni 1989 wird festgestellt, daß der Krankenversicherungsvertrag der Parteien (Versicherungsschein-Nr. :XXXXX) fortbesteht.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten, die durch die Säumnis des Klägers entstanden sind; diese Kosten trägt der Kläger allein.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

 
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