Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 344/91

Datum:
08.08.1991
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 344/91
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1991:0808.2WS344.91.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 52 StVK 106/91
 
Tenor:
1. Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben. 2. Die Vollstreckung der Restfreiheitsstrafe aus dem Urteil des Landgerichts Köln vom 29. Juli 1986 - 111-14/86 - wird mit Wirkung vom 20. August 1991 zur Bewährung ausgesetzt. Der Verurteilte ist an diesem Tag zu entlassen. 3. a) Die Bewährungszeit beträgt 3 Jahre. b) Der Verurteilte hat jeden Wohnungswechsel unverzüglich der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bonn zu dem Aktenzeichen 52 StVK 106/91 mitzuteilen. 4. Die Belehrung gemäß §§ 268 a Abs. 3, 454 Abs. 3 Satz 2 StPO wird dem Leiter der Justizvollzugsanstalt R. übertragen. 5. Die Kosten der Beschwerde und die dem Beschwerdeführer insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank