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Oberlandesgericht Köln, 2 U 1/91

Datum:
19.06.1991
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 U 1/91
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1991:0619.2U1.91.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 3 0 193/90
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 30.11.1990 (3 0 193/90) unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.12,02 DM nebst 11,5 % Zinsen seit dem 11.02.1990 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen haben der Kläger 3/4 und die Beklagten als Gesamtschuldner 1/4 zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Wert der Beschwer übersteigt für beide Parteien 60.000,00 DM nicht.

 
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