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Oberlandesgericht Köln, 27 W 38/91

Datum:
04.12.1991
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
27 W 38/91
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1991:1204.27W38.91.01
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 25 0 174/91
Schlagworte:
Anscheinsbeweis Krankenhaus Patient Sturz
Normen:
BGB §§ 276, 823, 847
Leitsätze:
Kommt ein älterer Patient auf dem Flur eines Krankenhauses zu Fall, der zum Unfallzeitpunkt feucht und glatt war, so kann dem Patienten für den Ursachenzusammenhang zwischen Bodenglätte und Sturz ein Anscheinsbeweis zugute kommen .
 
Tenor:
Unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses wird der Antragstellerin für die erste Instanz ratenfreie Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt T. in K. bewilligt, für den Schmerzensgeldantrag jedoch nur in Höhe eines Kapitalbetrages bis zu 20.000,-- DM. Wegen des Antrags auf Zahlung einer Schmerzensgeldrente wird ihr die nachgesuchte Prozeßkostenhilfe verweigert. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
 
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