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Oberlandesgericht Köln, 19 U 79/91

Datum:
18.10.1991
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 79/91
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1991:1018.19U79.91.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 28 O 175/90
 
Tenor:

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Landgerichts Köln von 13. März 1991 - 28 O 175/90 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 13.419,-- DM nebst 9,55 % Zinsen seit dem 20.3.1990 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen, die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Anschlußberufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Kläger 33,7 %, die Beklagte 66,3 %; die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern zu 5 %, der Beklagten zu 95 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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