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Oberlandesgericht Köln, 17 W 431/90

Datum:
27.05.1991
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
17. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 W 431/90
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1991:0527.17W431.90.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 12 O 65/90
 
Tenor:
Der angefochtene Beschluß wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Unter Zurückweisung des Kostenfestsetzungsbegehrens der Beklagten im übrigen werden die von der Klägerin aufgrund des am 15. August 1990 vor dem Landgericht Bonn geschlossenen Vergleichs - 12 O 65/90 - an die Beklagte zu erstattenden Kosten auf 4.488,94 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 21. August 1990 festgesetzt. Die Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
 
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