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Oberlandesgericht Köln, 11 U 112/91

Datum:
11.12.1991
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Schlussurteil
Aktenzeichen:
11 U 112/91
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1991:1211.11U112.91.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 32 O 492/90
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten zu 2) wird das am 8. April 1991 verkündete Urteil der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 32 0 492/90 - abgeändert.

Die Klage gegen den Beklagten zu 2) wird abgewiesen.

Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen tragen der Kläger 27,5 % und der Beklagte zu 1) 72,5 %. Der Kläger hat die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) zu erstatten. Der Beklagte zu 1) trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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