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Oberlandesgericht Köln, 2 U 91/90

Datum:
19.12.1990
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 U 91/90
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1990:1219.2U91.90.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 8 O 623/89
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 10. Mai 1990 (8 0 623/89) unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

1.)                Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.181,39 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 11. August 1989 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.)                Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin 39 % und die Beklagte 61 zu tragen.

Von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz haben die Klägerin 37 % und die Beklagte 63 % zu tragen.

3.)                  Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4.)                Der Wert der Urteilsbeschwer übersteigt für beide Parteien jeweils 40.000,-- DM nicht.

 
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