Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 24 U 24/90

Datum:
06.06.1990
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 U 24/90
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1990:0606.24U24.90.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 30 O 361/89
 
Tenor:

Die Berufung gegen das am 15. Dezember 1989 verkündete Zweite Versäumnisurteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 30 0 361/89 -wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung - auch im Wege der Gestellung der unbedingten und unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Großbank, Volksbank oder öffentlichen Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland - in Höhe von 21.000,00 DM abwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstrekkung Sicherheit in gleicher Art und Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank