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Oberlandesgericht Köln, 17 U 35/89

Datum:
30.08.1990
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
17. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 U 35/89
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1990:0830.17U35.89.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 82 0 215/88
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 12. Mai 1989 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 82 0 215/88 - teilweise geändert und wie folgt neu gefaßt:

Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 36.767,08 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 29. September 1988 zu zahlen.

Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden der Klägerin zu 22 % und der Beklagten zu 78 % auferlegt. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 21 % und die Beklagte 79 %.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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