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Oberlandesgericht Köln, 13 U 141/90

Datum:
19.12.1990
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 141/90
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1990:1219.13U141.90.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 2 0 597/89
 
Tenor:
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 9. April 1990 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Land-gerichts Aachen - 2 0 597/89 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.770,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 7. Oktober 1989 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage - soweit der Rechtsstreit nicht in Höhe von 5.162,54 DM durch Zwischenvergleich vom 19. März 1990 für erledigt erklärt worden ist - abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben. Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin 1/4, der Beklagte 3/4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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