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Oberlandesgericht Köln, 3 U 208/88

Datum:
30.05.1989
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 208/88
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1989:0530.3U208.88.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 1 0 370/87
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17. November 1988 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 0 370/87 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 5.044,01 DM nebst 4 % Zinsen ab 17. Februar 1987 aus 4.410,00 DM und weitere 4 % Zinsen aus 634,01 DM ab 6. August 1987 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Berufung im übrigen wird zurückgewiesen.

Von den Kosten erster Instanz fallen der Klägerin 8/13-Anteile, den Beklagten 5/13-Anteile zur Last.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden zwischen der Klägerin und den Beklagten gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird abgesehen (§ 543 Abs. 1 ZPO).

 
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