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Oberlandesgericht Köln, 13 U 247/88

Datum:
26.04.1989
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 247/88
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1989:0426.13U247.88.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 2 0 129/87
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 21. Juli 1988 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 2 0 129/87 - wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlußberufung des Klägers wird - unter Zurückweisung dieses Rechtsmittels im übrigen - festgestellt, daß die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, die zukünftigen immateriellen und materiellen Schäden des Klägers aus dem Unfallereignis vom 16. Juni 1986 zu ersetzen, soweit diese nicht auf Dritte übergegangen sind.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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