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Oberlandesgericht Köln, 6 U 28/87

Datum:
16.03.1988
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 28/87
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1988:0316.6U28.87.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 16 0 438/86
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 28.11.1986 verkündete Urteil der 16, Zivilkammer des Landgerichts Köln - 16 0 438/86 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, dieZwangsvollstreckung seitens des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 228.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht  der Kläger seinerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet. Beiden Parteien wird nachgelassen, die von ihnen zu erbringende Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) ansässigen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu leisten.

Die Beschwer des Beklagten wird auf 200.000,-- DM festgesetzt.

 
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