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Oberlandesgericht Köln, 2 W 151/88

Datum:
13.09.1988
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 W 151/88
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1988:0913.2W151.88.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 19 T 69/88
 
Tenor:

Auf die sofortige weitere Beschwerde der Gläubigerin W eG vom 6. April 1988 - eingegangen am 7. April 1988 - gegen den am 24. März 1988 zugestellten Beschluß der 19. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 19 T 69/88 - wird der angefochtene Beschluß aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

Dem Landgericht wird auch die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde 2 W 151/88 übertragen.

Der Beschwerdewert wird auf 10.000,-- DM festgesetzt.

 
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